Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1. |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Durchführung von Catering-Veranstaltungen und zur Überlassung von Mietgegenständen. |
2. |
Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. |
§2 Vertragsabschluß, -partner & -haftung
1. |
Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Veranstalter an "Pfeffer & Salz" zustande. Angebote bleiben bis zur Auftragsannahme freibleibend. |
2. |
Ist der Kunde / Besteller nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. |
3. |
"Pfeffer & Salz" haftet für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, ausser im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von "Pfeffer & Salz" zuruuml;ckzuführen sind. |
§3 Leistungen, Preise, Zahlung
1. |
"Pfeffer & Salz" ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von "Pfeffer & Salz" zugesagten Leistungen zu erbringen. |
2. |
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von "Pfeffer & Salz" an Dritte. |
3. |
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung mehr als 4 Monate und erhöht sich der von "Pfeffer & Salz" allgemein für solche Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. |
4. |
Rechnungen von "Pfeffer & Salz" ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist "Pfeffer & Salz" berechtigt Zinsen in höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der eines höheren Schadens vorbehalten. |
§4 Rücktritt durch "Pfeffer & Salz"
1. |
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist "Pfeffer & Salz" zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
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2. |
Ferner ist "Pfeffer & Salz" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls: |
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- höhere Gewalt oder andere nicht von "Pfeffer & Salz" zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. |
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3. |
"Pfeffer & Salz" hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntniss zu setzen. |
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4. |
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch "Pfeffer & Salz ". |
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§5 Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)
1. |
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters so ist "Pfeffer & Salz" berechtigt folgende Stornogebühren zu berechnen: |
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Mietgegenstände |
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2. |
Dem Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der eines höheren Schadens vorbehalten. |
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§6 Änderung der Teilnehmerzahl und der Zeiten
1. |
Der Veranstalter ist verpflichtet bis spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl "Pfeffer & Salz" mitzuteilen. Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung. Im Fall einer Abweichung nach oben gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl. |
§7 Schlußbestimmungen
1. |
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Berlin. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. |

