Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Durchführung von Catering-Veranstaltungen und  zur Überlassung von Mietgegenständen.
2. Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluß, -partner & -haftung
1. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung durch den Veranstalter an "Pfeffer & Salz" zustande. Angebote bleiben bis zur Auftragsannahme freibleibend.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. "Pfeffer & Salz GmbH" haftet für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, ausser im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von "Pfeffer & Salz" zuruuml;ckzuführen sind.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung
1. "Pfeffer & Salz" ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von "Pfeffer & Salz" zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von "Pfeffer & Salz" an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung mehr als 4 Monate und erhöht sich der von "Pfeffer & Salz" allgemein für solche Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen von "Pfeffer & Salz" ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist "Pfeffer & Salz" berechtigt Zinsen in höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der eines höheren Schadens vorbehalten.

§4 Rücktritt durch "Pfeffer & Salz"
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist "Pfeffer & Salz" zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist "Pfeffer & Salz" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückzutreten, beispielsweise falls:
  - höhere Gewalt oder andere nicht von "Pfeffer & Salz" zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
- "Pfeffer & Salz" begründeten Anlaß zur Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von "Pfeffer & Salz" in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von "Pfeffer & Salz" zuzurechnen ist.
3. "Pfeffer & Salz" hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntniss zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch "Pfeffer & Salz ".

§5 Rücktritt des Veranstalters / Stornierung
1. Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters so ist "Pfeffer & Salz" berechtigt folgende Stornogebühren zu berechnen:
  Mietgegenstände
- bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25% des Mietpreises.
- zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 45% des Mietpreises.
- ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 75% des Mietpreises.
Bewirtung
- bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei.
- ab dem 6. Tag werden Stornokosten in Höhe des entgangenen Speisenumsatzes berechnet.
2. Dem Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der eines höheren Schadens vorbehalten.

§6 Änderung der Teilnehmerzahl und der Zeiten
1. Der Veranstalter ist verpflichtet bis spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl "Pfeffer & Salz" mitzuteilen. Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung. Im Fall einer Abweichung nach oben gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl.

§7 Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Berlin. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.