 |
§1 Geltungsbereich
| 1. |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Durchführung von
Catering-Veranstaltungen und zur Überlassung von Mietgegenständen. |
| 2. |
Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. |
§2 Vertragsabschluß, -partner & -haftung
| 1. |
Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung
durch den Veranstalter an "Pfeffer & Salz" zustande. Angebote bleiben bis zur
Auftragsannahme freibleibend. |
| 2. |
Ist der Kunde / Besteller nicht selbst der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein
gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem
Veranstalter für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. |
| 3. |
"Pfeffer & Salz GmbH" haftet für Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, ausser im leistungstypischen
Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von "Pfeffer & Salz"
zuruuml;ckzuführen sind. |
§3 Leistungen, Preise, Zahlung
| 1. |
"Pfeffer & Salz" ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von
"Pfeffer & Salz" zugesagten Leistungen zu erbringen. |
| 2. |
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu
bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehende
Leistungen und Auslagen von "Pfeffer & Salz" an Dritte. |
| 3. |
Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und
Veranstaltung mehr als 4 Monate und erhöht sich der von "Pfeffer & Salz"
allgemein für solche Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte
Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. |
| 4. |
Rechnungen von "Pfeffer & Salz" ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10
Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist "Pfeffer & Salz" berechtigt Zinsen in höhe von 4
Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem
Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der eines
höheren Schadens vorbehalten. |
§4 Rücktritt durch "Pfeffer & Salz"
| 1. |
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist "Pfeffer & Salz" zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
| 2. |
Ferner ist "Pfeffer & Salz" berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
zurückzutreten, beispielsweise falls: |
| |
- höhere Gewalt oder andere nicht von "Pfeffer & Salz" zu
vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
gebucht werden.
- "Pfeffer & Salz" begründeten Anlaß zur Annahme hat,
daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen von "Pfeffer & Salz" in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von "Pfeffer & Salz"
zuzurechnen ist. |
| 3. |
"Pfeffer & Salz" hat den Veranstalter von der Ausübung des
Rücktrittsrechts in Kenntniss zu setzen. |
| 4. |
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausser bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch "Pfeffer & Salz
". |
§5 Rücktritt des Veranstalters / Stornierung
| 1. |
Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Veranstalters so ist "Pfeffer
& Salz" berechtigt folgende Stornogebühren zu berechnen: |
| |
Mietgegenstände
- bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 25% des Mietpreises.
- zwischen 4 und 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 45% des Mietpreises.
- ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 75% des Mietpreises.
Bewirtung
- bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei.
- ab dem 6. Tag werden Stornokosten in Höhe des entgangenen Speisenumsatzes berechnet. |
| 2. |
Dem Veranstalter bleibt der Beweis eines niedrigeren, "Pfeffer & Salz" der
eines höheren Schadens vorbehalten. |
§6 Änderung der Teilnehmerzahl und der Zeiten
| 1. |
Der Veranstalter ist verpflichtet bis spätestens 3 Werktage vor dem
Veranstaltungstermin die genaue Teilnehmerzahl "Pfeffer & Salz" mitzuteilen.
Diese Angabe ist dann Vertragsbestandteil und gilt als Grundlage für die Endabrechnung.
Im Fall einer Abweichung nach oben gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl. |
§7 Schlußbestimmungen
| 1. |
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Berlin. Für das
Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. |
|
  |